Die Auswahl des richtigen Treppenlifts in Garbsen wird entscheidend von den baulichen Gegebenheiten bestimmt. Ein einfacher Sitzlift genügt häufig für gerade Treppen, wohingegen kurvige oder mehrstöckige Treppenverläufe eine individuell angepasste Schiene benötigen. Rollstuhlnutzer finden in einem Plattformlift die passende Unterstützung, vorausgesetzt die Treppe ist breit genug. Ganz gleich, welches Modell gewählt wird, die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Bestimmungen in Garbsen, speziell der Mindestbreite für Fluchtwege, ist zur Gewährleistung der Sicherheit aller Bewohner unerlässlich.
Die Grundlage für eine exakte Planung ist das kostenlose Aufmaß, das direkt bei Ihnen in Berenbostel oder Havelse genommen wird. Die fachgerechte Installation wird anschließend durch qualifizierte Handwerksbetriebe aus der Region, vermittelt über die Handwerkskammer Hannover, durchgeführt. Eine neutrale und ausführliche Beratung rund um den Umbau erhalten die Bürger von Garbsen beim Pflegestützpunkt der Stadt Garbsen in der Rathausplatz 1, 30823 Garbsen. Je nach Ausführung und baulicher Komplexität liegen die Kosten für einen Treppenlift zwischen 2.800 und 9.500 Euro.
Die Finanzierung eines Treppenlifts wird für anspruchsberechtigte Personen in Garbsen durch den Zuschuss der AOK Niedersachsen nach § 40 SGB XI in Höhe von bis zu 4.180 Euro pro Person erheblich erleichtert. Zusätzlich lässt sich diese Basisförderung mit einem zinsgünstigen Darlehen des KfW-Programms KfW 159 kombinieren. Um eine umfassende Finanzierung zu sichern, können außerdem die Unterstützungsmöglichkeiten der NBank aus dem Programm Wohnraumförderung Pflege & Alter für barrierefreie Maßnahmen genutzt werden.