Kosten & Förderung in Schleswig-Holstein | Treppenlift & Bad kalkulieren
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Für viele Menschen in Schleswig-Holstein stellt die Anschaffung eines Treppenlifts eine entscheidende Investition in die eigene Mobilität und den Verbleib im gewohnten Zuhause dar. Die finanzielle Basis für solche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen bildet in der Regel der Zuschuss der Pflegekasse. Bei Vorliegen eines anerkannten Pflegegrades gewährt diese gemäß § 40 SGB XI eine Förderung von bis zu 4.000 Euro pro anspruchsberechtigter Person. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann dieser Betrag auf bis zu 16.000 Euro ansteigen. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und reduziert die anfänglichen Anschaffungskosten erheblich. Er ist der erste und wichtigste Baustein bei der Finanzierungsplanung.
Über diese bundesweite Grundförderung hinaus bietet Schleswig-Holstein eine spezifische, regionale Unterstützungsmöglichkeit. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) stellt im Rahmen der IB.SH Wohnraumförderung zinsgünstige Darlehen und unter bestimmten Voraussetzungen auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bereit. Dies schließt den Einbau von Treppenliften explizit mit ein. Der entscheidende Vorteil für Antragsteller liegt darin, dass diese Landesförderung mit dem Pflegekassenzuschuss kombinierbar ist. Die Vergabe der IB.SH-Mittel ist in der Regel an bestimmte Einkommensgrenzen sowie an die Art und den Umfang des Umbaus geknüpft, weshalb eine frühzeitige Prüfung der individuellen Förderfähigkeit unerlässlich ist.
Die strategische Kombination beider Förderinstrumente ist der Schlüssel zur signifikanten Reduzierung des verbleibenden Eigenanteils. In der Praxis wird zunächst der Zuschuss der Pflegekasse von den Gesamtkosten abgezogen. Der verbleibende Betrag kann anschließend durch ein zinsverbilligtes Darlehen der IB.SH finanziert werden, was die monatliche Belastung minimiert. Eine präzise Kostenaufstellung und die Einholung mehrerer Vergleichsangebote im Vorfeld sind daher essenziell, um eine solide Antragsgrundlage zu schaffen. Durch diese systematische Vorgehensweise lässt sich die finanzielle Hürde für mehr Barrierefreiheit im eigenen Heim in Schleswig-Holstein gezielt und effektiv überwinden.